Verpachtung von Wiesen/Streuobstwiesen
Die Ortsgemeinde Waldsee hat ab dem 01. Januar 2025 nachfolgend aufgeführte Streuobstwiesen (Gemarkung Waldsee) neu zu verpachten:
Bezeichnung/Gewanne | Flurstück(e) | Pachtfläche | Pachtpreis | Bewirtschaftungsart |
Kapellenwiese | 4523 (t) | 44,00 ar | 1,30 €/ar | Wiese / Streuobstwiese |
Schöneckweide (Vorflutbecken) | 4056/3 (t), 4055/2 | 14,20 ar | 1,30 €/ar | Wiese / Streuobstwiese |
Zieht über den Ransweg | 430/4, 430/7, 431/2, 432/2, 546/9, 529, 546/7 (t), 546 (t), 545/2 (t) |
45,80 ar | 1,30 €/ar | Wiese / Streuobstwiese |
(t) = teilweise
Bewirtschaftung/Unterhaltung:
Die jeweilige Wiese/Streuobstwiese ist als solche zu erhalten und zu bewirtschaften. Hierzu gehört eine regelmäßige Mahd mit 1 – 2 Mähgängen pro Jahr, die Abfuhr des Mähgutes, sowie die Unterhaltung und Pflege der Obstbäume (sofern vorhanden). Die Bewirtschaftung/Unterhaltung soll in möglichst umweltverträglicher Art erfolgen und die Wiesen/Streuobstwiesen dürfen nicht gedüngt, mit Pflanzenbehandlungsmitteln bearbeitet oder bewässert werden.
Pachtinteressenten bewerben sich bitte bis spätestens Freitag, den 15. November 2024 schriftlich und unter Angabe der zur Anpachtung gewünschten Wiese(n)/Streuobstwiese(n) – es kann eine Gesamtanpachtung aller Wiesen/Streuobstwiesen oder auch eine Anpachtung einzelner der o. g. Wiesen/Streuobstwiesen erfolgen – bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen, Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Mücke unter Tel. 06236/4182-419 oder kai.muecke@vg-rheinauen.de zur Verfügung.
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